Ihr mep+k Ansprechpartner für Wohnungseigentumsrecht:
Rechtsanwalt & Notar
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Zahlt Ihr Mieter seine Miete nicht? Wollen Sie Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft anfechten? Haben Sie eine Betriebskostennachforderung erhalten? Müssen Sie den Lärm Ihrer Nachbarn dulden?
Im Zusammenhang mit Miete, Wohnen und Eigentum kommt es immer wieder zu Streitigkeiten die für die Betroffenen gerade deshalb von so erheblicher Bedeutung sind, weil Grundbedürfnisse wie z. B. die Sicherung des Wohnraumes, die Sicherung der Existenz und die Erhaltung des Lebensstandards berührt werden. Hier ist es wichtig, schnell kompetente Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Aufgrund seiner langjährigen Berufserfahrung in dem Bereich Mietrecht, Pachtrecht und Wohnungseigentumsrecht berät und vertritt Herr Rechtsanwalt Holger Henschel Sie als Ihr Interessenvertreter bei allen Fragen des Miet-, Pacht- und Wohnungseigentumsrechtes, von der Begründung, Gestaltung, Beendigung, bis hin zur Abwicklung von Vertragsverhältnissen fachlich kompetent und effektiv im Sinne von schnellen und wirtschaftlichen Lösungen.
Im Sinne der für Sie bestmöglichen Unterstützung und Wahrung Ihrer Interessen ist für uns über die fachlich kompetente Beratung, die wir Ihnen durch ständige Fortbildung gewährleisten, das Finden von schnellen, unbürokratischen und sachgerechten Lösungen wichtig.
Dementsprechend bieten wir Ihnen hier auch die Möglichkeit der Durchführung eines Mediationsverfahrens mit dem Ziel einer außergerichtlichen, schnellen, wirtschaftlichen und einvernehmlichen Lösung zum beiderseitigen Vorteil.
Typische Felder unserer anwaltlichen Tätigkeiten im Mietrecht, Pachtrecht und Wohnungseigentumsrecht sind die Beratung und Vertretung bei:
- Kündigung
Wollen Sie einen Mietvertrag kündigen? - Miete
Wollen Sie die bisherige Miete erhöhen oder haben Sie eine Mieterhöhung erhalten? Haben Sie Mieter, die ihre Miete nicht zahlen? - Eigentümerversammlung
Wollen Sie einen Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft anfechten? Werden Ihre Interessen von der Eigentümergemeinschaft nicht hinreichend beachtet? - Rechtsverhältnis in der Wohnungseigentümergemeinschaft
Wie ist Ihre Teilungserklärung auszulegen? Was gehört zum Sonder- und was zum Gemeinschaftseigentum? Welche Rechte beinhalten Sondernutzungsrechte? Sind bauliche Veränderungen zulässig? Sind Mitglieder mit Hausgeldzahlungen rückständig? - Mängel, Mietminderung
Hat die Wohnung Mängel, die Sie vom Vermieter behoben wissen wollen? In welcher Höhe können Sie die Miete mindern? - Schönheitsreparaturen
Welche Renovierungsarbeiten sind vertraglich geschuldet? Wie können Forderungen aufgrund nicht durchgeführter Schönheitsrenovierungen durchgesetzt bzw. abgewehrt werden?